Besonders im Handel mit Endverbrauchern schreibt der Gesetzgeber klare Richtlinien für die Preisauszeichnung vor.
So muss neben dem Preis auch der umgerechnete Preis je Mengeneinheit (Grundpreis) in unmittelbarer Nähe ersichtlich sein.
Die Mengeneinheit ist jeweils 1 kg, 1 Liter, 1 Kubikmeter, 1 Meter oder 1 Quadratmeter. Bei Waren, die üblicherweise in Mengen bis 250 g angeboten werden, kann der Grundpreis auch auf 100 Gramm oder 100 Milliliter bezogen werden.
Für die korrekte und rechtskonforme Preisauszeichnung bieten wir eine große Anzahl an entsprechenden Preisauszeichnern an. Mit unseren Auspreisern können Sie unterschiedlichste Informationen schnell, einfach, kostengünstig und übersichtlich auf Ihre Verkaufsartikel auszeichnen.
Folgende Informationen können so dargestellt werden:
Kontaktieren Sie uns! Wir stehen gerne für Sie telefonisch oder per Email unter info@margreiter-technik.de für Sie zur Verfügung. Unser Verkaufsteam freut sich auf Ihre Anfragen.