Gemäß der Preisangaben- und Fertigpackungsverordnung (PAngV) sind Einzel- und Onlinehänder verpflichtet, die Ware, die gewerbs- oder geschäftsmäßig an Letzverbraucher anbieten, mit dem Grundpreis zu deklarieren sind. Das heißt, dass neben dem Endpreis inkl. Umsatzsteuer auch der Preis für eine bestimmte Mengen- und Größeneinheit angegeben werden muss.
Die Mengeneinheiten betragen jeweils 1 kg, 1 Liter (l), 1 Kubikmeter (m³), 1 Meter (m) oder 1 Quadratmeter (m²). Bei Waren mit weniger als 250 g oder 250 ml kann die Mengeneinheit auch mit 100 g bzw. 100 ml deklariert werden.
Die Preisangaben müssen auf alle Waren, die in Fertigpackungen, offenen Verpackungen oder als Verkaufseinheiten ohne Umhüllung nach Gewicht, Volumen, Länge oder Fläche angeboten werden, mit einem Grundpreis zu versehen sind.
Für die Auszeichnung des Grundpreises werden folgende Größen, Haftstärken und Aufdrucke besonders häufig verwendet:
Etiketten für die Grundpreisauszeichnung werden zumeist auch mit Werbeaufdruck produziert.
!!! Bitte beachten Sie unsere Mengenrabatte !!!
bereits ab 3 Kartons ist der Rollenpreis viel günstiger als bei Abnahme von 1 Karton
Sie hätten gerne eine andere Größe?
Kein Problem! Untenstehend finden Sie die direkte Verlinkung zu den anderen Etikettengrößen, die Sie für Ihre bedruckten Etiketten auswählen können:
Etiketten 26x12 mm mit individuellem Text bedruckt
Etiketten 26x16 mm mit individuellem Text bedruckt
Etiketten 26x16 mm rechteckig mit individuellem Text bedruckt
Kontaktieren Sie uns! Wir stehen gerne für Sie telefonisch oder per Email unter info@margreiter-technik.de für Sie zur Verfügung. Unser Verkaufsteam freut sich auf Ihre Anfragen.